Im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) spielen wirtschaftlich Berechtigte und handelnde Personen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie müssen klar identifiziert und überprüft werden. Hier ist eine Erklärung der beiden Begriffe:
1. Wirtschaftlich Berechtigte
Ein wirtschaftlich Berechtigter ist eine natürliche Person, die die tatsächliche Kontrolle über ein Unternehmen oder Vermögenswerte ausübt. Konkret umfasst dies:
- Direkte oder indirekte Eigentümerschaft: Eine Person, die mehr als 25 % der Anteile an einem Unternehmen hält, gilt als wirtschaftlich Berechtigter.
- Kontrolle durch Einfluss: Wenn eine Person, auch ohne formale Eigentümerschaft, einen beherrschenden Einfluss auf Geschäftsentscheidungen oder das Unternehmen ausübt, gilt sie als wirtschaftlich Berechtigter.
- Treuhänder oder Vertreter: Personen, die offiziell als Vertreter oder Treuhänder agieren, müssen identifiziert werden, um sicherzustellen, dass nicht verdeckt andere wirtschaftlich Berechtigte dahinterstehen.
Wirtschaftlich Berechtigte müssen identifiziert werden, um sicherzustellen, dass die rechtlich benannte Struktur eines Unternehmens nicht genutzt wird, um kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung zu verschleiern.
2. Handelnde Personen
Handelnde Personen sind diejenigen, die im Namen des Unternehmens oder der wirtschaftlich Berechtigten agieren und geschäftliche Entscheidungen treffen. Dies können sein:
- Geschäftsführer oder Vorstände: Personen, die im Namen des Unternehmens verbindliche Geschäfte abschließen.
- Bevollmächtigte oder Prokuristen: Diese Personen haben oft formale Vollmachten, um im Namen des Unternehmens oder des wirtschaftlich Berechtigten zu handeln.
Im Kontext des GwG müssen handelnde Personen und wirtschaftlich Berechtigte identifiziert und überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Geschäftsbeziehungen transparent sind und keine anonymen Strukturen für illegale Aktivitäten genutzt werden.
Durch die Identifikation dieser Personen können Unternehmen Risiken besser bewerten und ihre Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten.
Zu erhebende Daten für Wirtschaftlich Berechtigte und handelnde Personen
Für die wirtschaftlich Berechtigten und handelnden Personen müssen folgende Daten erhoben werden:
- Vor- und Nachname: Vollständiger Name der wirtschaftlich berechtigten Person.
- Geburtsdatum und Geburtsort: Um die eindeutige Identifizierung der Person zu gewährleisten.
- Wohnanschrift: Die aktuelle Adresse der Person zur Kontaktaufnahme und Identitätsprüfung.
- Erklärung zur politisch exponierten Person (PEP): Angaben, ob die Person eine politisch exponierte Person ist, da für diese Gruppe besondere Anforderungen gelten.
Zusätzliche optionale Daten sind
- Staatsangehörigkeit (optional): Bestimmt, welches Land für regulatorische Anforderungen relevant sein könnte.
- Personalausweis oder Reisepass: Eine Kopie eines gültigen Auweisdokuments muss im Rahmen der Identitätsprüfung (siehe Verfahren zur Identitätsprüfung) vorgelegt und verifiziert werden, um die Identität zu bestätigen. Im Rahmen des Onboarding Prozesses bietet das System optional das Hochladen eines Ausweisdokumentes an
Für den wirtschaftlich Berechtigten ist zusätzlich zu dokumentieren
- Art und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung: Angaben dazu, wie die Person Einfluss auf das Unternehmen ausübt, z. B. ob sie direkte oder indirekte Eigentumsrechte hat oder auf andere Weise Kontrolle ausübt. In der Regel sind Anteile von mehr als 25 % relevant.
Für die handelnde Person ist zusätzlich zu dokumentieren
- Position und Funktion im Unternehmen: Welche Rolle die Person im Unternehmen ausübt, z. B. Geschäftsführer, Vorstand oder Prokurist, sowie die Art der Vollmachten.
- Vertretungsbefugnis: Ob und in welchem Umfang die handelnde Person befugt ist, das Unternehmen rechtsverbindlich zu vertreten.